Vereinbarung

zwischen den Stammvereinen des
LAZ Lahn-Aar Diez
und der 
LG Esterau-Holzappel

1.     Die Leichtathleten des LAZ Lahn-Aar Diez 
(Stammvereine: VfL Altendiez, TV Birlenbach-Fachingen, SV Diez-Freiendiez, TuS Holzheim) 
und der LG Esterau-Holzappel 
(Stammvereine: SV Charlottenberg, TV Dörnberg, TuS Geilnau, SV Hirschberg, VfL Holzappel, TuS Langenscheid, TuS Laurenburg/Obernhof, TV Scheidt) 
schließen sich zum 1. Januar 2004 zur

Leichtathletikgemeinschaft
LG Lahn-Aar-Esterau

nach den Bestimmungen der Leichtathletikordnung (LAO §2) des DLV zusammen. Die Vereinbarung gilt für alle Klassen.

Durch die Bildung der Leichtathletikgemeinschaft werden die originären Rechte der beteiligten Vereine nicht berührt. Jedes Mitglied der LG bleibt  mit seinen Rechten und Pflichten Mitglied seines Stammvereines.

2.   Die LG Lahn-Aar-Esterau  hat die Konzentration und Stärkung der Leichtathletik im Raume Lahn-Aar-Esterau  zum Ziel.

3.   Leitendes Organ der LG Lahn-Aar-Esterau ist ein Verwaltungsausschuss, der sich paritätisch aus je drei Vertretern beider Partner zusammensetzt. Der Verwaltungsausschuss vereinbart in einer Geschäftsordnung, die den Satzungen der beteiligten Stammvereine nicht widersprechen darf, die Aufgabenverteilung seiner Mitglieder.

Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für die Meldungen, Öffentlichkeitsarbeit und die gesamte innere Organisation der LG.

4.   Beide Partner richten wie bisher ihre traditionellen Leichtathletik-Veranstaltungen in eigener Regie mit gegenseitiger Unterstützung aus. Weitere Veranstaltungen werden einvernehmlich abgesprochen.

5.   Die Einnahmen aus den Startgeldern fließen in die Kasse des jeweiligen Veranstalters. Startgeldauslagen werden zunächst einheitlich entrichtet. In regelmäßigen Abständen wird anteilmäßig je nach LG-Zugehörigkeit mit den zuständigen Kassenverwaltern beider Partner abgerechnet. Die Anschaffung von Sportgeräten ist Angelegenheit der Stamm-LG´S.

6.   Die Mitglieder der LG Lahn-Aar-Esterau starten in einer einheitlichen Sportkleidung. Die Trikotfarbe ist blau-gelb.

7.   Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten von einem Partner nur zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein Jahr.

Ausgefertigt am 24.November 2003    

 

Die LG erhielt Rechtskraft durch die Genehmigung und Unterschrift des Leichtathletik-Verbandes Rheinland.

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